Rechtsprechung
LSG Bayern, 10.07.2008 - L 3 U 66/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Anfechtung einer Prozesserklärung im sozialgerichtlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 09.10.2006 - S 5 U 94/04
- LSG Bayern, 10.07.2008 - L 3 U 66/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3 …
Ein derartiges Verzeichnis soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten und genügt deshalb den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (…OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10, ZEV 2010, 416 , bei juris Rn. 13; Beschl. des Senats in der Sache 3 U 66/08, S. 2 f.).Der Notar trägt zudem - als unbeteiligter Dritter - die Verantwortung für die Durchführung und die sachgerechte Gestaltung der Aufnahme der einzelnen Vermögensgegenstände und damit für den Inhalt des Verzeichnisses; er entscheidet nach seinem Ermessen, auf welche Weise er die Vollständigkeit feststellt (…OLG Celle, aaO., DNotZ 2003, 62 ; Senat, Beschl. v. 27.03.2009 - 3 U 66/08; van der Auwera, Die Rechte des Pflichtteilsberechtigten im Rahmen seines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB , ZEV 2008, 359).
- BSG, 07.01.2016 - B 2 U 244/15 B S 3 U 66/08 (SG Rostock).
Rechtsprechung
SG Rostock, 29.06.2012 - S 3 U 66/08 |
Verfahrensgang
- SG Rostock, 29.06.2012 - S 3 U 66/08
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 80/12
- BSG, 07.01.2016 - B 2 U 244/15 B
Wird zitiert von ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 80/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Schülerunfall - …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten L 5 U 80/12 - S 3 U 66/08 und den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten und der Beigeladenen Bezug genommen, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.